Die Legitimität der Regierung im islamischen Staat

Die islamische Regierung begründet ihre Legitimität mit der göttlichen Zufriedenheit. Diese Begründung setzt natürlich voraus, dass wir uns mit der Frage der Existenz Gottes auseinandergesetzt haben und die „Existenz an sich“ als von Gott geschaffen erkannt haben. Erkennen wir die Existenz Gottes als eine Tatsache, dann erkennen wir gleichzeitig die Existenz und somit auch den Menschen als „von Gott geschaffen“. Der Mensch ist also nicht nur im Besitz Gottes, sondern darüber hinaus das Geschöpf Gottes. Gott hat also auch das Recht über seine Schöpfung zu regieren und ihr ein Gesetz zu erteilen. Andererseits muss darauf hingewiesen werden, dass diese Gesetze nicht im Interesse Gottes, der bei seiner Schöpfung keine Interessen verfolgt, sondern im Interesse der Schöpfung stehen. Außerdem sind diese Gesetze gerecht. Wenn also Gott Anordnungen gibt, dann sind diese auszuführen. Der einzige, der also gemäß dieser Theorie das Recht auf Regierung hat, ist Gott, und so wie wir es beim Gesellschaftsvertrag mit einer Übertragung des Rechtes auf die Regierung zu tun haben, so haben wir es hier auch mit der Übertragung des Rechtes auf die Regierung zu tun. Diesmal aber nicht von Gleichberechtigten auf Gleichberechtigte, sondern vom Schöpfer, dem einzig Berechtigten, auf die Geschöpfe, die dadurch das Recht auf Regierung erhalten.
Wir können demgemäß eine Regierung dann als „legitim“ bezeichnen, wenn sie „im Sinne der Zufriedenheit Gottes“. D.h. wenn eine Regierung der Zufriedenheit Gottes entspricht, dann ist sie legitim. Dabei kann es nun sein, dass die Regierung direkt durch Gott bestimmt und eingesetzt wird oder dass die Regierung allgemein bestimmten Personen übertragen wird.

Das Bestimmungsrecht der Bevölkerung

Bei der ersten Betrachtung der Legitimität der islamischen Regierung mag es dem Betrachter erscheinen, als ob die Bevölkerung kein Bestimmungsrecht habe um in der Regierung mitwirken zu können. Denn Gott ist es, der die Regierung einsetzt und sie direkt oder indirekt bestimmt. Bei einer genaueren Betrachtung zeigt sich jedoch, dass der Bereich der Mitwirkung der Bevölkerung in einem islamischen Staat nicht geringer ist als der in einer herkömmlichen Demokratie.

Anhand des Modells der islamischen Regierung, die von Imam Khomeini errichtet wurde, versuchen wir das Mitbestimmungsrecht der Bevölkerung im islamischen Staat ein bisschen zu erläutern.
In diesem Regierungssystem existieren verschiedene Einrichtungen, über welche die Bevölkerung ihr Mitbestimmungsrecht ausüben kann, diese lauten wie folgt:

1.Die Errichtung der islamischen Regierung
2.Die Findung des Führers
3.Die Wahl des Staatspräsidenten
4.Die Wahl der Parlamentsabgeordneten
5.Wahl der Mitglieder des Weisenrates
6.Die direkte Wahl der Vertreter in den von der Verfassung vorgesehenen Räten
7.Direkte Kontrolle der Regierungstätigkeit

Die Errichtung der islamischen Regierung

Hier muss man zwei Dinge von einander unterscheiden. Das eine ist die Legitimität der Regierung und das andere ist die Errichtung der Regierung. Dabei sind beide nicht gleichbedeutend, d.h. wenn eine Regierung als legitim gilt, so bedeutet das nicht, daß sie auch gleichzeitig die Macht ergreifen muß, egal mit welchen Mitteln. Das Ziel der Errichtung einer islamischen Regierung ist es der Bevölkerung die Möglichkeit zu gewähren sich frei islamisch zu entwickeln und zu bilden. Es ist also nicht so, daß die Bevölkerung gewaltsam dazu gezwungen wird, einen islamischen Staat zu errichten. Es ist also nicht das Ziel, der Bevölkerung eine islamische Regierung aufzuzwingen, sondern die Bevölkerung ist es, die sich frei zur Errichtung einer islamischen Regierung entscheiden muss, damit diese in Kraft treten kann. Dies ist aber nicht gleichbedeutend mit der Legitimität, denn hier hat die Bevölkerung nicht zu entscheiden. Die Voraussetzung für die Errichtung einer islamischen Regierung ist also, daß sie in der Bevölkerung fest verankert ist. Dies könnte man mit der Demokratie vergleichen, wo die Regierung durch die Mehrheit der Bevölkerung gewählt wird.
Bei der Ausübung der Regierungsgewalt hat die islamische Regierung die Verwirklichung und Einhaltung der islamischen Gesetze und Bestimmungen in Betracht zu ziehen. Weil sich die Bevölkerung aber bei der Errichtung der Regierung mehrheitlich für eine „islamische Regierung“ entschieden hat, geht die Verwirklichung und Einhaltung der islamischen Gesetze auch auf den Willen des Volkes zurück.
Die islamische Regierung ist also nicht weniger in der Bevölkerung verankert, als eine demokratische Regierung.

Die Findung des Führers

Wie wir im Bereich der Legitimität der Regierung angeführt haben, wird die Regierung nicht durch die Bevölkerung, sondern direkt oder indirekt durch Gott ernannt. Bei der Errichtung der Regierung ist es jedoch so, dass der Führer als oberste Person in der Regierung, vom Volk gefunden werden muss. D.h. die Bevölkerung ist dafür verantwortlich, dass der Führer jene Person ist, die von Gott für dieses Amt vorgesehen wurde. Wenn wir hier von „Findung“ und nicht „Wahl“ sprechen, dann geschieht dies um darauf hinzuweisen, daß die Führungsperson von Gott bestimmt wird. D.h. wenn Gott den Menschen den Auftrag gibt, als Führer einen Mann zu suchen, der die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, dann ist es so, daß die Bevölkerung diesem Mann suchen und finden muss und ihn nicht wählt. Auch wenn diese „Findung“ durch direkte oder indirekte Wahlen erfolgt.
Weil diese Regierung eine islamische ist und gemäß den islamischen Gesetzen handeln muss, muss auch jene Person, die an der Spitze der islamischen Regierung steht, ein Islamkenner höchsten Ranges sein. Es muss also ein islamischer Rechtsgelehrter sein, der die Führung des islamischen Staates übernimmt. Darüber hinaus hat diese Persönlichkeit noch andere Bedingungen zu erfüllen bzw. Eigenschaften aufzuweisen.

Die Bevölkerung hat also die Aufgabe, die jeweils am besten geeignete Person für dieses Amt herauszufinden. Dies kann nun direkt durch das Volk geschehen oder indirekt, durch die Wahl von Personen, die sich für die Findung der geeignetsten Person am besten eignen. Hierfür ist der Weisenrat vorgesehen, dessen Mitglieder direkt durch die Bevölkerung gewählt werden. Diese Mitglieder müssen gewisse Voraussetzungen erfüllen, von deren Erläuterung wir hier jedoch absehen. Die Bevölkerung jeder Provinz kann pro Million Einwohner jeweils ein Mitglied wählen.

A – Die Wahl des Staatspräsidenten

Der Staatspräsident wird in geheimer Wahl direkt von der Bevölkerung auf vier Jahre gewählt.

B – Die Wahl der Parlamentsabgeordneten

Die Abgeordneten des Parlamentes werden durch geheime Wahlen direkt von der Bevölkerung für die Dauer von 4 Jahren gewählt. (Nach jeweils 10 Jahren wird pro 150.000 Personen Bevölkerungszuwachs in den jeweiligen Provinzen ein Abgeordneter mehr gewählt.)

C – Wahl der Mitglieder des Weisenrates

Diese Mitglieder müssen im großen und ganzen die Voraussetzungen für das Führungsamt aufweisen. Sie werden durch geheime Wahlen direkt von der Bevölkerung für die Dauer von acht Jahren gewählt.
Dabei ist für jede Provinz ein Mitglied vorgesehen, außer in Provinzen, die mehr als eine Million Einwohner haben. Dort wird pro 500.000 Einwohnern ein Mitglied dazugewählt. Geschieht die Findung des Führers indirekt, also durch den Weisenrat, dann könnte man diese Art der Mitbestimmung mit den Präsidentschaftswahlen in den USA vergleichen, bei denen die Wahl in zwei Stufen erfolgt. Erst werden die Wahlmänner gewählt, die dann bei der eigentlichen Präsidentschaftswahl den Präsidenten wählen.

D – Die direkte Wahl der Vertreter in den von der Verfassung vorgesehenen Räten

In der islamischen Verfassung ist vorgesehen, dass die Stadt und Gemeindeverwaltung durch Räte stattfindet, deren Mitglieder jeweils von der Bevölkerung in geheimen Wahlen direkt gewählt werden. Diese Räte ernennen dann ein Mitglied zum Bürgermeister.

E – Direkte Kontrolle der Regierungstätigkeit

Gemäß dem islamischen Grundsatz „Gutes zu gebieten und Schlechtes zu verwehren“ ist jeder einzelne dazu verpflichtet auch der Regierung gegenüber diesen Grundsatz auszuüben und deren Machtausübung einer gewissen Kontrolle zu unterziehen. Die Bevölkerung ist darüber hinaus auch dazu verpflichtet sich ständig am Laufenden zu halten und sich über die politischen und gesellschaftlichen Veränderungen zu informieren.

Zusammenfassung

Zusammenfassend kann man feststellen, dass der Bevölkerung in keinem Fall das Recht genommen wird sich frei zu entscheiden. Sie kann sowohl über die Art der Regierung entscheiden und hat im islamischen Staat nicht weniger Möglichkeiten bei der Regierung mitzuwirken als in einer Demokratie.

Kontrolleinrichtungen über die Regierungstätigkeit

Machtkontrolle im islamischen Staat

Wie schon erwähnt, unterscheidet sich der islamische Staat von der Demokratie einerseits bezüglich der Legitimation durch die Zufriedenheit Gottes und andererseits bezüglich der Ausrichtung der Regierung auf die göttlichen Bestimmungen und Vorschriften. Bei der Errichtung und Erhaltung der islamischen Regierung ist der islamische Staat jedoch genauso wie die Demokratie auf den Volkswillen angewiesen. Wenn wir als Ziel der Demokratie das „Zufriedenstellen des mehrheitlichen Volkswillen“ haben, dann haben wir im islamischen Staat die Einhaltung der islamischen Gesetze.
Das muß aber nicht bedeuten, daß der Volkswille unbeachtet bleibt. Denn es war schließlich der Volkswille, der die islamische Regierung errichtet hat und ihr den Auftrag gab die islamischen Gesetze zu verwirklichen. D.h. auch im islamischen Staat wird der Volkswille erfüllt. Als Interessen des Volkes gelten hier aber die Verwirklichung der islamischen Gesetze. Demgemäß ist also die Kontrolle der Machtausübung auf dieses Ziel abgestimmt. D.h. im Interesse des Volks werden im islamischen Staat Kontrollorgane eingerichtet, die kontrollieren ob die islamischen Gesetze eingehalten und verwirklicht werden.
Hier wollen wir erst einmal die Regierungsstruktur aufzeigen und anhand dieser Darstellung auf die Kontrolleinrichtungen hinweisen.

A – Die Findung des Führers

Allein die Tatsache, dass die Führung einer Prozedur unterliegt damit sie ihr Amt übernehmen kann stellt eine gewisse Kontrolle dar. Die Findung des Führers findet durch das Volk entweder direkt oder indirekt, d.h. durch den Weisenrat statt.

a) Voraussetzungen

In der iranischen Verfassung sind vom Führer folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
1.Islamischer Rechtsgelehrter zu sein (d.h. Mudschtahid zu sein, also jemand der die Fähigkeit hat, die islamischen Gesetze aus den jeweiligen Quellen abzuleiten)
2.Die notwendige Gerechtigkeit und Gottesfurcht, die für die Position des Führers der islamischen Republik notwendig ist
3.Den richtigen politischen und gesellschaftlichen Weitblick zu haben sowie Leitungsfähigkeit, Mut, Fähigkeiten im Bereich Management und die notwendigen Kräfte, die zur Erfüllung des Amtes der Führung notwendig sind.

Aus diesen Voraussetzungen lassen sich folgende einzelne Punkte ableiten. Der Führer (Waliulfaqih) muss also
1.im Besitz seiner geistigen Kräfte sein
2.Muslim sein
3.Faqih sein
4.gerecht und gottesfürchtig sein
5.die Fähigkeit haben eine Gesellschaft zu verwalten und zu leiten
a)die körperlich notwendigen Kräfte aufweisen
b)hohe politische Fähigkeiten besitzen
c)gute Menschenkenntnis haben
d)Entschlossenheit und Mut zu wichtigen Entschlüssen haben
e)gute Feinderkennung besitzen
f)über Weitblick in gesellschaftlichen und politischen Angelegenheiten verfügen
g)die Kraft haben, über Dinge hinwegzusehen, nachsichtig zu sein bei verschiedenen gesellschaftlichen Geschehnissen

b) Aufgaben und Kompetenzen

Da es sich im islamischen Staat beim Führer um die höchste Führungsposition handelt, behandeln wir hier in erster Linie die Frage der Kontrolle dieser Position. Die Voraussetzungen für dieses Amt lauten folgendermaßen:
1.Die Festlegung der allgemeinen Richtlinien der Politik der Staatsordnung der Islamischen Republik Iran, nach Beratung mit dem Beratungsgremium
2.Die Beaufsichtigung und Kontrolle darüber, dass die allgemeinen Richtlinien der Politik ausgeführt werden
3.Anordnung von Volksbefragungen (Volksabstimmungen)
4.Oberbefehl der Streitkräfte
5.Erklärung des Zustandes von Krieg, Frieden und Allgemeinmobilmachungen
6.Die Bestellung, Enthebung und Annahme von Rücktritten von:
a)den Rechtsgelehrten des Wächterrates
b)dem Justizpräsidenten
c)dem Chef (Generalintendanten) von Rundfunk und Fernsehen der Islamischen Republik
d)dem Chef der gemeinsamen Gremiums
e)dem Oberbefehlshaber der Wächter der Revolution
f)den Befehlshaber der Streit- und Sicherheitskräfte
7.Die Bereinigung von Meinungsverschiedenheiten und Auseinandersetzungen zwischen den drei Gewalten
8.Die Bereinugung von Missständen der Staatsordnung, die auf normale Wege nicht zu bereinigen sind. Dies hat über das Beratungsgremium stattzufinden.
9.Die Unterzeichnung des Regierungsauftrages des Staatspräsidenten nach dessen Wahl durch die Bevölkerung
10.Die Bestätigung der Eignung der Kandidaten für die Präsidentschaftswahlen, dahingehend, dass sie die im Gesetzt vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen. Dies nur bei der ersten Wahl, die nach der Errichtung des islamischen Staates erfolgt, bei den darauf folgenden Wahlen hat diese Aufgabe der Wächterrat zu erfüllen.
11.Die Enthebung des Staatspräsidenten aus seinem Amt, wenn dies im Interesse des Landes ist und nach dessen Verurteilung durch die letzte Instanz der Richterschaft, wegen Amtsmissbrauchs oder nachdem das Parlament ihm das Vertrauen gemäß der Verfassung entzogen hat.
12.Begnadigung oder Minderung des Strafausmaßes von Verurteilten, im islamischen Rahmen und auf Vorschlag des Justizpräsidenten.

Der Führer kann einige seiner Kompetenzen auch anderen Personen übergeben.

c) Weitere Kontrolleinrichtungen der Führung

Eine gewisse Kontrolle scheint durch die oben genannten Voraussetzungen gegeben. Denn neben den äußeren sind auch gewisse innere Voraussetzungen zu erfüllen, wie Gerechtigkeit und Gottesfurcht. Es ist also schon einmal die Voraussetzung gegeben, dass das Führungsamt von einer Person übernommen wird, die ausgezeichnete menschlich Eigenschaften aufweist. Darüber hinaus gibt es auch noch gewisse Kontrolleinrichtungen bzw. Kontrollfunktionen, diese sind wie folgt:
1.Die Bevölkerung. Auf der Basis des islamischen Grundsatzes „Gutes zu gebieten und Schlechtes zu verwehren“ ist die Bevölkerung dazu verpflichtet auf Missstände hinzuweisen und auch den Führer auf solche hinzuweisen. Dabei sind einige Richtlinien zu beachten, auf die wir aus Zeitmangel jedoch nicht eingehen. Die beste Art ist es jedoch eventuelle Einwände schriftlich dem Weisenrat zukommen zu lassen, damit dieser sich damit befasst.
2.Die Geistlichkeit bzw. die anderen Rechtsgelehrten. Auch sie haben die Pflicht die Machtausübung des Führers zu überwachen und dem Machtmissbrauch Einhalt zu gebieten.
3.Der Weisenrat. Dieser ist verpflichtet, einen Ausschuss bestehend aus sieben Ratsmitgliedern zur ständigen Überwachung der Tätigkeit des Führers zu ernennen.
4.Das Gremium zur Interessenserkennung. Dieses Gremium ist zwar kein eigentliches Überwachungsgremium, doch es ist ein Gremium, mit dem sich der Führer bei besonderen Begebenheiten beraten muss, und allein diese Tatsache bedeutet eine gewisse Kontrolle.

B – Die Kontrolle der übrigen Führungseinrichtungen

Bei den übrigen Führungseinrichtungen ist es so, dass es auch im islamischen Staat eine Gewaltenteilung gibt. Darüber hinaus werden Regierungschef (Staatspräsident) und Parlamentsabgeordnete direkt vom Volk gewählt. Es ist also nicht so, dass die Mehrheit der Parlamentsabgeordneten gleichzeitig auch die Exekutive stellt. Denn einerseits werden die Parlamentsabgeordneten, wie beschrieben, direkt gewählt und andererseits wird der Staatspräsident bzw. Regierungschef direkt von der Bevölkerung gewählt. Allein diese Tatsache bedeutet eine gewisse Kontrolle.
Darüber hinaus ist die Bevölkerung wie auch bei der Führung dazu aufgerufen, eine gewisse Kontrolle über die Regierungseinrichtungen auszuüben.
Eine weitere Kontrolle sind die Kompetenzen des Führers im Bezug auf die drei Mächte sowie eine zeitlich begrenzte Amts- und Regierungsperiode und die verschiedenen Kontrollorgane wie der Wächterrat.

Abschließend ist noch zu sagen, daß es sich bei dieser Ausführung nur um eine sehr kurze Abhandlung handelt und es sicherlich noch duzende Punkte gäbe, auf die man eingehen könnte. Ich hoffe jedoch, daß auch diese kurze Abhandlung einen Überblick über das Regierungssystem des Islam bietet.