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Laut einem Urteil des Revolutionsgerichtes in Teheran wurden sechs Personen auf Grund der Anklage, die auf Versammlung und Planung gegen die Sicherheit, Beleidigung der ranghohen Verantwortlichen des Landes und Störung der allgemeinen Ordnung lautet, zu Haft- und Geldbußen verurteilt.
Darüber hinaus fand die letzte Gerichtsverhandlung von Clothide Rice im Teheraner Revolutionsgericht statt. An dieser Sitzung nahmen der Anwalt der Angeklagten und der Staatsanwalt teil. Der Richter erklärte das Ende der Gerichtsverhandlungen für die Angeklagten, das Urteil werde anschließend verkündet werden.
Laut unserem Reporter wird das Gericht am Montag die Anklage gegen die fünf Unruhestifter vom Aschura-Tag, die auf Kampf gegen das System lautet, aufnehmen; die Anwälte der Angeklagten und der Staatsanwalt werden an diesen Verhandlungen teilnehmen.
Der Teheraner Staatsanwalt für Allgemein- und Revolutionsgerichte Abbas Dschafari Dolatabadi hatte zuvor bekannt gegeben, dass das Verhalten jener, die am Aschura-Tag Delikte wie die Zerstörung des öffentlichen Eigentums begangen haben, ein klares Beispiel für den Kampf gegen das System darstellt, die Justiz werde nach dem Gesetz mit den Angeklagten verfahren.
Was muß man sich ins Gedächtniss rufen wenn man Westler mit Drogen im Gepäck erwischt in Staaten wo es dafür die Todesstrafe gibt:
1. Westler sind IMMER unschuldig!
2. Man hat Westlern die Drogen IMMER untergeschoben und sie haben nichts davon bemerkt (auch wenn es zB.: 9 Kilo waren)
3. Westler sind IMMER das Opfer irgendeines Drogenschmuggelrings!
4. Westler sind IMMER dann psychisch Krank wenn man diese mit Drogen erwischt oder ähnliches und wenn ihnen die Todesstrafe dafür droht.
Stellt sich die Frage: Warum hat man diesen Herrn überhaupt nach China reisen lassen wenn er Krank ist?
Naziverbrechen vor Gericht
In einer am Montag ausgestrahlten ARD-Dokumentation zum »Fall IWan Demjanjuk« stellten deren Autoren und ihre Gesprächspartner einige Fragen, die in bundesdeutschen Mainstreammedien üblicherweise nicht gestellt werden. Einzelantworten wurden nicht gegeben, eine lieferte aber der gesamte Film: Neben dem Fall Demjanjuk gibt es einen Fall bundesdeutsche Justiz. Das erschließt sich aus der ersten Frage, die in der Sendung verhandelt wurde: Warum wurden deutsche SS-Männer mit einem vergleichbaren Rang wie Demjanjuk, die in Sobibor oder in anderen Vernichtungslagern Dienst taten, höchst selten vor westdeutsche Gerichte gestellt und dort zumeist freigesprochen? In der ARD konnte eine schriftliche Richtlinie der »Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen« gezeigt werden, die als Anweisung zur Verurteilung nur in Ausnahmefällen – bei Nachweis konkreter Mordtaten und bei »Exzessen« – zu lesen war. Beides ist im Fall Demjanjuk nicht gegeben. Der niederländische Historiker Christiaan F. Rüter, der beste Kenner des Umgangs beider deutscher Staaten mit Naziverbrechern, schlußfolgerte gegenüber den Filmautoren daher, ihm sei »völlig schleierhaft, wie irgend jemand, der die deutsche Rechtsprechung bis jetzt kennt, meinen kann, daß man Demjanjuk bei dieser Beweislage verurteilen kann«.
Eine zweite Frage richtete sich an die »Zentrale Stelle«: Warum trieb sie die Ermittlungen in diesem Fall voran, obwohl bei der bisherigen Rechtspraxis keine Verurteilung zu erwarten ist? Eine Vertreterin der Behörde antwortete vor der Kamera, Demjanjuk habe »keinen Anspruch (…) auf eine ›Gleichheit im Unrecht‹«. Abgesehen von diesem Eingeständnis einer existenten Unrechtsjustiz bot die Sendung noch eine andere Interpretation an. Demnach sollte vermieden werden, daß Bundespräsident Horst Köhler am 1. Dezember 2008 bei seiner Festrede zum 50jährigen Bestehen der »Zentralen Stelle« von US-Journalisten hätte befragt werden können, warum die deutsche Justiz nichts gegen Demjanjuk unternehme. Zum doppelten Skandal kommt ein dritter, der in der Sendung am Rande erwähnt wurde: In einem Rehabilitierungsverfahren wurden 1994 Urteile des Dresdener Landgerichts vom Juli 1949 gegen zwei 1933 im KZ Hohnstein wütende SA-Männer aufgehoben. Begründung: Sie seien 1949 summarisch ohne Nachweis konkreter Tatbeteiligung verurteilt worden. Der Justizskandal ist Normalität. Er hat eine feste Grundlage in der Formel von den »zwei deutschen Diktaturen«.





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