»Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen unter Strafe stellen, grundsätzlich ganz gleich, wo sie verübt werden«, benennt Müller den an den IStGH gestellten Auftrag. Allein die Supermacht, die seit 1945 die meisten Kriege geführt hat, dabei Kriegsverbrechen ungeheuren Ausmaßes – Atombombenabwürfe in Japan, die Entlaubung Vietnams, um nur die monströsesten zu nennen – begangen hat, soll von Strafverfolgung ausgenommen bleiben. Stellvertretend für die USA und in deren Auftrag hat Europa die Strafverfolgung von Dissidenten der neuen Weltordnung übernommen, während die westlichen Ordnungskriege unter US-amerikanischer Führung ungeahndet weitergehen. Den Zusammenhang von imperialistischem Krieg und Gerichtsbarkeit bringt Müller eher ungewollt auf den Punkt, wenn er schreibt: »Zusicherungen an Ghaddafi vertragen sich damit (mit dem internationalen Recht; W.P.) im übrigen kaum, zumal der UN-Sicherheitsrat selbst den Fall nach Den Haag überwiesen hat.« Die Haager Strafgerichtsbarkeit verträgt sich offenbar mit der Fortsetzung des Angriffskrieges gegen Libyen, nicht aber mit Versuchen, ihn mit diplomatischen Mitteln zu beenden.
Der FAZ-Mann beklagt, daß der sogenannten internationalen Gerichtsbarkeit der »unterschwellige Vorwurf der Siegerjustiz« anhaftet. »Genauer: Nur wenn es die Machtverhältnisse hergeben, kommt internationale Strafgerichtsbarkeit zur Geltung.« In dieser Formulierung ist der Vorwurf auch schon wieder entkräftet. »Nun, das ist eben mitunter so, nicht nur im Völkerrecht übrigens, aber da vor allem«, schreibt er. Müller will damit sagen: Um dem Recht zum Durchbruch zu verhelfen, müssen die für das Recht einstehenden Kräfte die Oberhand gewinnen. In Wahrheit aber lautet der Vorwurf der Siegerjustiz, daß sich die Sieger ihr eigenes Recht schaffen. Als Jugoslawien zerbombt am Boden lag und die Aggressoren mit einjähriger Verspätung den Regimewechsel doch noch erzwungen hatten, wurde der gestürzte Präsident Milosevic nach Den Haag ausgeliefert, wo er im Gerichtssaal der Aggression die Stirn bot und das Siegerrecht erst mit seinem durch die Verweigerung medizinischer Hilfe herbeigeführten Tod zur Geltung kam. »Das Verfahren gegen den einstigen Staatschef Milosevic uferte aus, der Angeklagte starb unterdessen«, deutet Müller an, daß man mit dem Expräsidenten besser »kurzen Prozeß« hätte machen sollen.
»Aber es sind grundsätzlich faire Prozesse«, versichert der FAZ-Autor. »Und vor allem: Sie finden vor den Augen der Welt statt.« Doch wer sieht hin? Reinhard Müller eher nicht. Der verbreitet seine unumstößliche Meinung, die sich kaum aus einer unvoreingenommenen Beobachtung der Prozesse gegen die serbischen Politiker und Militärs ergeben haben dürfte.
»Gewiß haben solche Tribunale auch etwas Paternalistisches«, merkt der Autor kritisch an. »So ist das nun einmal mit der (westlichen) Idee der Menschenrechte. Sie haben einen universellen Anspruch.« So verwandelt sich zaghaft geäußerte Kritik am westlichen Anspruch auf moralische Vorherrschaft sogleich in eine enthusiastische Apologie der westlichen Werte und deren Anspruch auf universelle Gültigkeit. Die (westliche) Idee der Menschenrechte gerinnt zur westlichen Herrschaftsideologie. Der weiße Rassismus spricht im Namen der Menschenrechte sein Verdammungsurteil.





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