»Sicherheitsstrategie für Deutschland« soll UNO und Parlament ausbremsen
Die Unionsfraktion hat gestern das Konzept »Sicherheitsstrategie für Deutschland« verabschiedet. Es geht um eine Neuorientierung der deutschen und europäischen Sicherheitspolitik nach außen wie innen.
Einige der darin enthalten Punkte – beispielsweise die Installierung eines Nationalen Sicherheitsrates – werden seit Tagen in der Öffentlichkeit äußerst kontrovers debattiert. Obwohl diese Form der Militarisierung der Innen- und Außenpolitik schon zu rot-grünen Regierungszeiten vorangetrieben wurde, stellt die Union nun Forderungen mit besonderer Schärfe. Unverblümt heißt es in dem Fraktionspapier: »Die Verfolgung unserer Interessen und strategischen Ziele erfordert ein aktives, frühzeitiges, rasches, kohärentes und wenn nötig robustes Handeln. Das gilt für alle uns zur Verfügung stehenden Instrumente und Fähigkeiten zur Krisenbewältigung und Konfliktverhütung, die besser miteinander vernetzt werden müssen.« Dazu gehört, dass deutsche Soldaten fernab unserer Grenzen die von Deutschland benötigte Rohstoffzufuhr sichern. Zitat: »Die Herstellung von Energiesicherheit und Rohstoffversorgung kann auch den Einsatz militärischer Mittel notwendig machen.«
Als größter Beitragszahler der EU, zweitgrößter der NATO und drittgrößter bei der UNO »haben wir ein Interesse daran, dass unsere eingebrachten Ressourcen wirksam und im Interesse unserer strategischen Ziele eingesetzt werden«.
Die unionseigene Sicherheitsstrategie setzt auf eine Stärkung von NATO und EU, nimmt aber eine Schwächung der UNO billigend in Kauf. Knallhart wird das völkerrechtlich verbindliche alleinige Legitimationsrecht der Vereinten Nationen zum Einsatz militärischer Gewalt infrage gestellt. Im Unionspapier heißt es, die »Verfolgung der Ziele der Charta der Vereinten Nationen« könne auch ohne UN-Mandat erfolgen. Rechtsgrundlage für alle Einsätze der deutschen Streitkräfte seien das Grundgesetz und das Völkerrecht.
Doch selbst diese Grundsätze werden ausgehebelt, denn die Union will auch die Zustimmung des Bundestages zu Auslandseinsätzen beschneiden. »Die Bundeswehr muss als Teil eines multinationalen Eingreifverbandes zur militärischen Krisenbewältigung auch dann kurzfristig einsatzfähig sein, wenn eine Entscheidung des Deutschen Bundestages nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann.« Respektlos legt man die Axt an Grundwerte der parlamentarischen Demokratie, denn für die Entmündigung der Abgeordneten sei »das Parlamentsbeteiligungsgesetzt entsprechend zu ändern«.
Zu diesen Vorstößen wider demokratische Grundregeln passt die Forderung nach einem Nationalen Sicherheitsrat, der im Kanzleramt und damit in dessen ausschließlicher geheimer Kompetenz arbeiten soll. »Die verschiedenen Informationen zu sicherheitsrelevanten Veränderungen aus Auslandsvertretungen, Nachrichtendiensten und Entwicklungsinstitutionen sind in präventive, zeitgerechte und zielgerichtete außen-, sicherheits- und entwicklungspolitische Maßnahmen zu überführen.« Bislang fallen die meisten dieser Anforderungen in den Verantwortungsbereich des Auswärtigen Amtes.
Zum künftigen Einsatzraum der Bundeswehr gehört nach CDU/ CSU-Meinung auch das Inland. »In besonderen Gefährdungslagen muss ein Einsatz der Bundeswehr im Innern mit ihren spezifischen Fähigkeiten im Katastrophenschutz sowie der Bewältigung terroristischer Gefahren ergänzend zu Länder- und Bundespolizei im Rahmen festgelegter Grenzen möglich sein.«
Quelle: http://www.neues-deutschland.de/


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