Der Staat ist berechtigt, eine Religion besser zu behandeln als andere, also etwa das Christentum besser als den Islam. Das ist das Ergebnis einer rechtswissenschaftlichen Studie des Hamburger Professors für Öffentliches Recht Karl-Heinz Ladeur und seines wissenschaftlichen Mitarbeiters Ino Augsberg. Die Autoren wollen die religiöse Neutralität des Staates nicht aufheben, sondern richtig zur Geltung bringen.

Nach ihrer Ansicht muss der Staat darauf achten, welche Leistungen eine Religion für das Funktionieren einer toleranten Gesellschaft erbringt. Die kulturelle Leistung einer Religion erlaube deren Bevorzugung. Darum schlage sich beispielsweise zu Recht die kulturelle Leistung des Christentums im Deutschunterricht der Schulen nieder. Eine Religion, die mit den hier geltenden Prinzipien der Religionsfreiheit erkennbare Schwierigkeiten habe, könne keine Gleichstellung mit dem Christentum erwarten. Die Juristen sprechen von einer „gewichteten Gleichbehandlung“. Dieses Prinzip gilt zum Beispiel auch bei der Vergabe von Sendezeiten für die Wahlwerbung der Parteien bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten. Sie werden nicht formal gleich zugeteilt, sondern entsprechend dem Gewicht der Parteien in der Öffentlichkeit, wie es sich in ihren Parlamentsmandaten zeigt. Erste Reaktionen sprechen davon, dass die Autoren das herrschende Neutralitätsprinzip des Staates im Rahmen der Verfassung erläutern und die Ideengeschichte der Toleranz gründlich aufarbeiten. Die Arbeit ist im Tübinger Verlag Mohr Siebeck unter dem Titel „Toleranz – Religion – Recht“ erschienen.

Kommentar des Administrators:

Dieses Erkenntnis gibt der Frage nach mehr Religionsfreiheit für Christen in islamischen Staaten und der Diskussion darüber einen ganz neuen Blickpunkt! Oder etwa nicht?

Quelle: http://www.idea.de/