Der Staat ist berechtigt, eine Religion besser zu behandeln als andere, also etwa das Christentum besser als den Islam. Das ist das Ergebnis einer rechtswissenschaftlichen Studie des Hamburger Professors für Öffentliches Recht Karl-Heinz Ladeur und seines wissenschaftlichen Mitarbeiters Ino Augsberg. Die Autoren wollen die religiöse Neutralität des Staates nicht aufheben, sondern richtig zur Geltung bringen.
Nach ihrer Ansicht muss der Staat darauf achten, welche Leistungen eine Religion für das Funktionieren einer toleranten Gesellschaft erbringt. Die kulturelle Leistung einer Religion erlaube deren Bevorzugung. Darum schlage sich beispielsweise zu Recht die kulturelle Leistung des Christentums im Deutschunterricht der Schulen nieder. Eine Religion, die mit den hier geltenden Prinzipien der Religionsfreiheit erkennbare Schwierigkeiten habe, könne keine Gleichstellung mit dem Christentum erwarten. Die Juristen sprechen von einer „gewichteten Gleichbehandlung“. Dieses Prinzip gilt zum Beispiel auch bei der Vergabe von Sendezeiten für die Wahlwerbung der Parteien bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten. Sie werden nicht formal gleich zugeteilt, sondern entsprechend dem Gewicht der Parteien in der Öffentlichkeit, wie es sich in ihren Parlamentsmandaten zeigt. Erste Reaktionen sprechen davon, dass die Autoren das herrschende Neutralitätsprinzip des Staates im Rahmen der Verfassung erläutern und die Ideengeschichte der Toleranz gründlich aufarbeiten. Die Arbeit ist im Tübinger Verlag Mohr Siebeck unter dem Titel „Toleranz – Religion – Recht“ erschienen.
Kommentar des Administrators:
Dieses Erkenntnis gibt der Frage nach mehr Religionsfreiheit für Christen in islamischen Staaten und der Diskussion darüber einen ganz neuen Blickpunkt! Oder etwa nicht?
Quelle: http://www.idea.de/


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September 21, 2007 um 3:57
gustav staedtler
»»««.DIE GALEERE DES IRRTUMS.»»««
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Der Menschheit verkuendend,
dass ihre Reise in die Freiheit geht,
haben sie sie mit den Ketten der Luege
auf der Galeere des Irrtums gefangengelegt.
Und so in die Ketten der Luege gelegt
behaupten sie, dass ihre Reise
in die Freiheit geht.
Im Kerker des Irrtums gefangengelegt,
lernen sie liturgisch murmeln
ihr Luegengebet.
Tag fuer Tag
und Jahr fuer Jahr wiederholen sie die Luegen
mit ihrem Bekenntnisritual.
Tag fuer Tag, Jahr fuer Jahr
steigern sie sich tiefer hinein
ins Labyrinth des Wahns,
der Luege, des Irrtums und Selbstbetrugs,
um die Wahrheit und die Ketten
an den Haenden und Fuessen
nicht erkennen zu muessen.
Und so weben sie sich mit ihren Luegen
das Irrtumsgewand der Finsternis,
um sich zu schuetzen
vor dem Tag
der Wahrheit,
dem Tag des Lichts.
Auf der Galeere des Irrtums
in die Ketten der Luege gelegt
lernen sie singen
das Freiheitslied vom Freiheitsglueck.
Im Kerker des Wahnsinns gefangengelegt,
gehuellt ins Gewand der Finsternis
singen die Voelker der Welt ihr Freiheitslied.
Das Lied ihrer Freiheit der Gier,
das Lied der Freiheit des Tiers.
Auf der Galeere des Irrtums und Wahnsinns gefangengelegt,
im Hirn das wahrheitsfeindliche Mal
bekennen sie sich zur Welt der Luege
Tag fuer Tag
mit ihrem Luegenritual.
Tag fuer Tag Luegenritual,
Jahr fuer Jahr Luegenritual
im Sinnlichkeitswahn.
Luegenritual im Luegenwahn.
LUEGENRITUAL,
LUEGENRITUAL,
LUEGENRITUAL.
SINNLICHKEITSWAHN.
EWIGER LUEGENWAHN.
Gustav Staedtler 2005.
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!!!. – OHNE WAHRHEIT IST UND BLEIBT MAN DER EWIGE VERLIERER – .!!!
!!!. – WER DIE WAHRHEIT HASST, DER IST VERFLUCHT – .!!!
© Gustav Staedtler./. veritasindeum
!!!.—- VERITAS — VENI — VIDI — VICI —–.!!!
Zur weiteren Verbreitung freigegeben.