Eine der am häufigsten allen muslimischen Gruppen gestellte Frage der letzten Woche war: „Was sagen Sie zur Zwangheirat?“ Obwohl jenes Verbrechen genau so wenig mit dem Islam zu tun hat wie z.B. Abtreibung mit dem Christentum, waren Muslime einmal mehr genötigt, sich zu distanzieren. Wir wollen es nicht dabei belassen sondern geben jetzt die Antwort.
Zunächst einmal zur Begriffsklärung. Im Islam gibt es nicht die Möglichkeit, seinen Partner in der Disco kennen zu lernen, und daher finden viele Bekanntschaften über Eltern, Bekannte und Verwandte statt, die zwei geeignete Partner einander vorstellen. Finden beide Partner Sympathie aneinander, lernen Sie sich weiter kennen, und möglicherweise kommt es zur Eheschließung. Und solch eine Ehe wird in den Medien als „arrangierte“ Ehe bezeichnet. Eine „arrangierte“ Ehe ist vergleichbar der von einem Eheinstitut geförderten Ehe, nur mit dem Unterschied, dass die Ehevermittler keine so hohen Rechnungen stellen, da es jedem Muslim ein Herzenswunsch ist und als segensreicher Gottesdienst zählt, Heiratswilligen bei der Suche nach einem geeigneten Partner behilflich zu sein. Ist ein Partner aus Sicht eines der Partner ungeeignet, dann kommt es zur Ablehnung, die durchaus üblich und verbreitet ist. Viele finden ihren Wunschpartner erst bei einem späteren „Arrangement“. Die „Liebe auf den ersten Blick“ ist eher selten.
Anders ist es in manchen archaisch organisierten Familienstrukturen mit vorislamischen Stammesdenken. Hier „muss“ oft innerhalb der Sippe geheiratet werden, selbst wenn der Partner ungeeignet ist. Der psychische Druck, der auf beide (Mann und Frau) ausgeübt wird, ist dermaßen groß, dass eine Ausflucht extrem schwer ist! Manchmal kommt es sogar zur körperlichen Gewalt. Solch eine Heirat muss als „Zwangheirat“ betrachtet werden.
Was aber sagt der Islam dazu? Zunächst einmal sagt der Islam, dass Mann und Frau sich den Partner frei selbst auswählen können und jeder Partner jeden ablehnen darf! Der Vater einer Frau, die erstmals heiratet, hat zwar zudem ein Veto-Recht im Fall der ersten Ehe seiner Tochter, aber das dient nur als „Hürde“ für den Zukünftigen, „ernste“ Absichten zu haben und den Vater zu überreden, denn die zeitgemäßen islamischen Gelehrten sind sich alle darüber einig, dass jenes Vetorecht nur dann angewandt werden darf, wenn es gravierende islamische Gründe dafür gibt (z.B. der Mann ist Alkoholiker). Jenes Sonderrecht des Vaters (und nur des Vater aber nicht des Bruders) dient zur Stärkung der familiären Beziehungen und nicht zu deren Schwächung! Heiratet die Tochter gegen den Willen des Vaters, verliert sie zwar möglicherweise seine Zustimmung, aber das hat mit dem Thema nichts zu tun, den das Vetorecht würde schlimmstenfalls zu einer „Zwangsehelosigkeit“ aber nicht zu einer „Zwangsheirat“ führen können. Und auch in nichtmuslimischen Familien soll es durchaus vorkommen, dass der Schwiegervater den Schwiegersohn nicht auf Anhieb mag und dieser seine Zuneigung erst gewinnen muss.
Der Zwang auf einen Menschen, damit er heiratet, ist also im Islam absolut verboten. Aber damit nicht genug! Die Ehe ist in solch einem Fall ungültig und Mann und Frau dürfen einander nicht einmal berühren, nicht einmal die Hand geben! Wird z.B. eine Frau dann gegen ihren Willen zur Sexualität gezwungen, liegt eine Vergewaltigung vor, für die der Islam in einem islamischen System die Todesstrafe vorsieht! Alle daran beteiligten, also alle, die die Frau gegen ihren Willen zu dieser Ehe gezwungen haben, sind anteilig ihrem Einfluss Mitschuld eines schweren Verbrechens!
Während also die Politiker in Deutschland darüber nachsinnen, welche Strafen sie einem Zwangsehenötiger auferlegen und gleichzeitig jede nur erdenkliche Gelegenheit nutzen, gegen den Islam und die Muslime auch in diesem Zusammenhang zu hetzen, verurteilt der Islam die Zwangsehe aufs Schärfste als eines der größten Verbrechen!
Jetzt kommen die Politiker mit Migrantenhintergrund, die deutscher sein wollen als jeder Deutsche und fordern im Zusammenhang mit dem Verbot der Zwangsehe das Abschaffen des Kopftuches und einen Zwangsschwimmunterricht für Muslimas! Und was erreichen Sie damit? Das einzige, was sie erreichen, ist die weitere Abwendung von Muslimen von der Gesellschaft, anstatt sie zu integrieren und nicht Dinge miteinander zu vermischen, die Nichts miteinander zu tun haben. Wann werden verantwortungsvolle Politiker verstehen, dass es niemals funktionieren wird, wenn Nichtmuslime gegen Muslime in der Gesellschaft agieren, sondern die Probleme nur gemeinsam zu lösen sind? Wie lange noch soll der Islam die Rolle des Sündebocks für den gescheiterten Raubtierkapitalismus einnehmen?
Ach ja, da waren ja auch noch die „Ehrenmorde“. Und wie steht der Islam dazu?
Wenn wir das beantwortet haben, fällt den Journalisten, denen oft nicht unbedingt am Frieden in der Gesellschaft gelegen ist, bestimmt etwas Neues ein, was Sie dem Islam vorwerfen können. Die Strafe, die der Islam für Vergewaltigung und Mord vorsieht, kann in jedem Fall in Deutschland nicht eingefordert werden, da es hier die Todesstrafe nicht gibt! Und Selbstjustiz ist ohnehin im Islam verboten! Aber selbst wenn wir diese Dinge 100 Mal veröffentlichen und andere – viel größere – islamische Organisationen dieses viel lauter und deutlicher aussprechen, es wird kaum nützen, denn das Feindbild Islam wird dem Leser eingetrichtert, bis er sich übergeben muss.



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Juni 26, 2009 um 6:16
gustav staedtler
SATANISCHES RECHT.-.666 BRD.-. Kommentar zu „Abmahnung wegen Verstosses gegen Kopftuchverbot ist rechtens.“
„Abmahnung wegen Verstosses gegen Kopftuchverbot ist rechtens.“
Kopftuchs sei nur „ein äußeres Zeichen, das nicht den Kernbereich der Religionsausübung betrifft“.
Kommentar Gustav Staedtler.:
Und wer bestimmt, was der Kernbereich der Religionsausuebung ist.???
Etwa ein subjektives weltliches Gericht:?
Der Kern wahrer goettlicher Religion ist naemlich sehr wohl Keuschheit, Zucht und Ordnung, die aus dem Willen zur Wahrheit und Reinheit und also der Heiligkeit, die der wahre Gott selber ist, resultiert,
Der wahre Gott ist Heiligkeit. Und die Verehrung der Heiligkeit erfordert den Willen zur Wahrheit, der geistigen Reinheit und der Zucht und Ordnung und Keuschheit als der fleischlichen, psychischen Reinheit, die da die Voraussetzung zur voelligen Heiligkeit ist.
Das bedeutet, dass Gott sich in keiner hurerischen oder sexuell entarteten Psyche befindet und ebensowenig in den Psychen von Luegnern, Irrefuehrern und materialistischen Gierintelligenzen, also der fundamentalen weltlichen Sexualseele, den Materialisten und Kapitalisten.
Gott im Menschen aeussert sich also im Willen zur Keuschheit, Zucht und Ordnung, im Willen zur Wahrheit und Reinheit und nicht im Willen zur sexuellen sinnlich materialistischen Freiheit.
Eine derartige Seele, Psyche ist weltlich teuflisch satanischer Art und also die Verkoerperung des Teufels und Satans auf Erden.
Gustav Staedtler
186.* 2. ADVZ 2009.-.24.06.2009
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Abmahnung wegen Verstoßes gegen Kopftuchverbot ist rechtens.
Städtische Mitarbeiterinnen können abgemahnt werden, wenn sie trotz Verbots während der Arbeit aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in einem in Stuttgart veröffentlichten Urteil. Im vorliegenden Fall weigerte sich eine Kindergärtnerin moslemischen Glaubens während ihrer Tätigkeit das Kopftuch abzulegen. Die Abmahnung die der städtische Arbeitgeber deshalb aussprach, ist dem Gericht zufolge rechtens. Diesen Artikel weiter lesen
Abmahnung wegen Verstoßes gegen Kopftuchverbot ist rechtens
Reden Sie mit: Bundes- verfassungsgericht
Laut Urteil verstieß die Erzieherin gegen das gesetzliche Neutralitätsgebot. Das religiös motivierte Tragen des Kopftuchs sei nur „ein äußeres Zeichen, das nicht den Kernbereich der Religionsausübung betrifft“.
Durch das Gebot, das Kopftuch während der Arbeitszeit abzulegen, werde die Klägerin deshalb nicht in ihrer grundgesetzlich verbürgten Glaubensfreiheit verletzt, heißt es zur Begründung.
KOMMENTAR GS..:
DIE SOEHNE DES SATANS LUEGEN NUR.
Logos Theon
Gustav Staedtler.
2009
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Jede Aehnlichkeit mit dem Teufel ist rein zufaellig. Sarkozy ist gegen Vollverschleierung muslimischer Frauen
DER TEUFEL SARKOZY GRINST.
Reden Sie mit: Frankreich
Die Burka sei kein religiöses Symbol, sondern „ein Zeichen der Unterwerfung und der Erniedrigung“, betonte der Präsident. Die französische Regierung hatte am Freitag erklärt, dass sie ein Verbot des Ganzkörperschleiers nicht ausschließe, nachdem mehrere dutzende Abgeordnete einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Problem der Burka gefordert hatten. Es sei in keiner Weise hinnehmbar, Frauen in einem „wandelnden Gefängnis“ zu sehen, argumentieren Parlamentarier wie André Gerin.
In Frankreich ist seit 2004 ein Kopftuchverbot an staatlichen Schulen gesetzlich festgeschrieben. Vergangenes Jahr verweigerte die höchste juristische Instanz des Landes, der Staatsrat, einer jungen Frau aus Marokko die Staatsbürgerschaft, weil ihre religiösen Praktiken nicht mit der Trennung von Staat und Kirche sowie der Geschlechtergleichheit in Frankreich zu vereinbaren seien. Die Frau lebte seit 2000 in Frankreich und trug die Burka.
Offenbarung
20 1 Dann sah ich einen Engel aus dem Himmel herabkommen, der den Schlüssel zum Abgrund (= zur Hölle) und eine große Kette in seiner Hand hatte. 2 Er ergriff den Drachen, die alte Schlange – das ist der Teufel und der Satan –, legte ihn auf tausend Jahre in Fesseln, 3 warf ihn in den Abgrund, verschloß den Eingang und brachte über ihm ein Siegel an, damit er die Völker nicht mehr verführe,
SARKOTZY aber will ihn den TEUFEL UND SATAN wieder befreien.
DOCH WER DIE WAHRHEIT HASST, DER IST VOM ALLMAECHTIGEN VERFLUCHT IN EWIGKEIT.
Logos Theon
Gustav Staedtler.
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